Rechtssicherer Immobilienverkauf – ohne Unterlagen geht nichts

3 Min.

Dieser Beitrag wurde am 18. März 2021 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
blog author

Ein Immobilienverkauf geht oft mit fundamentalen Veränderungen der Lebenssituation einher. Die meisten Verkäufer müssen sich um alles Mögliche gleichzeitig kümmern und stehen daher unter Zeitdruck. Sich dann durch den Behördendschungel zu kämpfen, um alle Unterlagen für den Verkauf zusammenzutragen, kann sehr nervenaufreibend sein. Ein Profi-Makler ist in dieser Situation eine große Hilfe – routiniert und zuverlässig besorgt er für Sie die notwendigen Dokumente. Doch um welche Dokumente geht es überhaupt?

Mit dem Grundbuchauszug allein ist es nicht getan. Vielen Eigentümern ist gar nicht bewusst, wie viele verschiedene Unterlagen für einen Verkauf benötigt werden und welche Ämter oder Behörden jeweils dafür zuständig sind. Fehlende Unterlagen können spätestens beim Notartermin zu einem echten Problem werden. Vor allem Banken verlangen aber meist auch schon vorher zahlreiche Dokumente, von denen sie ihre Finanzierungsentscheidung abhängig machen.

Der Grundbuchauszug – ihr wichtigster Nachweis

Der Grundbuchauszug ist der unentbehrliche Nachweis dafür, dass Sie tatsächlich Eigentümer des verkauften Grundstücks bzw. der verkauften Wohnung sind. Damit ein Kaufvertrag abgeschlossen und vom Notar beglaubigt werden kann, muss daher zwingend ein Grundbuchauszug vorliegen.
Aus den Eintragungen in Abteilung III des Grundbuchs gehen ferner die eventuell vorhandenen Belastungen (Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden) hervor, in Abteilung II sind eventuell bestehende Wohn- oder Nießbrauchrechte vermerkt. Den  Grundbuchauszug können Sie direkt beim Grundbuchamt beantragen, sinnvoll ist auch die Beantragung über einen Notar.

Flurkarte, Baupläne, Grundriss und Energieausweis

Fast genauso wichtig wie der Grundbuchauszug ist die Flurkarte, die vom Katasteramt ausgestellt wird und als amtlicher Nachweis zur Identifizierung eines Grundstücks gilt. Dazu dient insbesondere die Flur- und Flurstücksnummer. Außerdem zeigt die Flurkarte exakt die Grenzen und die Lage des Grundstücks und verzeichnet die vorhandene Bebauung. Die Flurkarte gehört zu den Unterlagen, die bei Immobilienverkäufen in Eigenregie häufiger mal vergessen werden. Wer sich beim Verkauf von einem professionellen Makler unterstützen lässt, kann sich hingegen sicher sein, dass alle erforderlichen Schriftstücke für einen rechtssicheren Verkauf zum richtigen Zeitpunkt vorliegen.

Banken verlangen in der Regel weitere Unterlagen wie einen Bauplan, einen maßstabsgetreuen Grundriss, eine Baugenehmigungsurkunde und eine Baubeschreibung. Sie wollen den Zustand und die Konstruktionseigenschaften der Immobilie genau prüfen, bevor sie Ihrem Käufer eine Finanzierungszusage machen. Meist liegen diese Dokumente beim Bauordnungsamt vor. Für ältere Gebäude existieren allerdings oft nicht alle Informationen. Fehlende Grundrisse müssen dann gegebenenfalls neu angefertigt werden.

Ein Energieausweis ist mittlerweile nicht mehr nur für den Abschluss eines Kaufvertrags, sondern schon zu Beginn der Vermarktung erforderlich. Bestimmte Daten zum Energieverbrauch müssen bereits in Immobilieninseraten angegeben werden. Verstöße gegen diesbezügliche Gesetze können mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Sollte für Ihre Immobilie noch kein Energieausweis vorhanden sein, können Architekten, Energieberater und andere zugelassene Fachleute diesen ausstellen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Beschaffung von Unterlagen für Ihren anstehenden Immoblienverkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Nicht fündig geworden:

https://west.ivd.net/immobilienverkauf-welche-dokumente-sind-notwendig-und-nuetzlich/

https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Grundbuchabschrift+oder+Grundbuchausdruck+beantragen-269-leistung-0#sb-id-toc-block4

https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/vermessung_kataster/auskunfte_auszuge/liegenschaftskarte/liegenschaftskarte-50489.html

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: pressmaster/Depositphoto©

 

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unser Team

Wir beraten sie gerne!
Rainer Weihrauch
Geschäftsführer
Gesellschafter
06135 951820
Elke Weihrauch
Vertriebsleiterin
Gesellschafter
06135 951820
José Gómez
Immobilienexperte & DEKRA Sachverständiger
Gesellschafter
06135 951821 0171 2728330
Christian Weihrauch
Immobilienexperte & DEKRA Sachverständiger
Gesellschafter
06135 951822 0179 2490386
Stefan Petry
Immobilienexperte & DEKRA Sachverständiger
Gesellschafter
06135 9108907 0179 5275489
Dominic Weihrauch
Diplom Immobilienberater & -bewerter (EIA)
06135 951820 0176 63453249
Max Wolf
Leiter Marketing & Kommunikation
06135 951824 0151 19453625
Elena Schlotgauer
Immobilienexpertin
06135 951823 0176 27719540
M´hamed Moussaoui
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 951821 0176 22598580
Gian Carlo Calabrese
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 951823 0176 27749291
Anatol Kraus
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 9324335 0179 100 21 65
Valeria Velluso
Immobilienkauffrau
06135 951823 0151 40360131
Timm Beny
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 9324334 0176 2022 80 13
Patrizia Principato
Geprüfte Immobilienmaklerin (EIA & IHK)
06135 9324336 0157 763 814 92
Robin Rüger
Immobilienkaufmann
06135 951825 0152 55619755
Timo Berkes
Geprüfter Immobilienmakler (IHK)
06135 9108908 0162 1690046
Salim Alhrera
Finanzexperte - Consultant für Immobilien und Geldanlagen
06135 9329444 0173 8930955
Marc Höbel | Finanzierungsexperte von der Wohnfinanz GmbH
Marc Höbel
Finanzierungsexperte
06135 7052594 0175 4536263
Mia Scholz
Duale Studentin Immobilienwirtschaft
06135 951824 0155 60385988