Heimvertrag – darauf sollten Sie achten!

2 Min.

Dieser Beitrag wurde am 31. August 2022 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.

Sie haben ein passendes Pflegeheim gefunden und es ist sogar ein Platz in einem gemütlichen Wohnbereich frei? Dann steht der Unterzeichnung des Heimvertrages nichts mehr im Wege. Dabei gilt es, diesen vorher genau zu prüfen, denn er ist die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt in der Einrichtung – Und die Sorge ist vielleicht auch bei Ihnen groß, etwas Wichtiges zu übersehen.

blog author

Zum Glück hat hier der Gesetzgeber vorgesorgt: Das Wohn- und Betreuungsgesetz (WBVG) regelt viele verbraucherfreundliche Vereinbarungen. Weichen Klauseln im Heimvertrag zum Nachteil des Bewohners davon ab, sind sie unwirksam. Zudem gibt das Gesetz Vorgaben, was im Vertrag stehen muss. Wichtig: das Pflegeheim ist dazu verpflichtet, schon vor Vertragsabschluss, frühzeitig und verständlich über das Angebot zu informieren und so für Transparenz zu sorgen. Diese Angaben dürfen u.a. laut Verbraucherzentrale nicht fehlen:

  • Art, Inhalt und Umfang von Pflege- und Betreuungsleistungen,
  • detaillierte Beschreibung über Lage und Ausstattung der Einrichtung (z.B. Anzahl der Zimmer,Größe des eigenen Zimmers, Gemeinschaftsräume und deren Nutzungsbedingungen),
  • eingebrachte Sachen (Möbel, Elektrogeräte etc.) und Haftung,
  • aufgeschlüsselte Kosten nach Wohnraum, Verpflegung, Pflege- und Betreuungsleistung sowie Investitionskosten,
  • Ergebnisse aus den Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK),
  • die Kontaktdaten der zuständigen Beschwerdestelle,
  • Details über Abwesenheiten: Generell müssen Pflegeeinrichtungen die Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung nach WBVG ab dem vierten Tag der Abwesenheit um mindestens 25 Prozent reduzieren.

Auch der Vertrag selbst muss diese einzelnen Leistungen enthalten und die Kosten übersichtlich darstellen. „Weicht der Unternehmer in einem oder mehreren Punkten von den Informationen ab, die Sie im Vorfeld erhalten haben, muss er das klar markieren“, so die Verbraucherzentrale.

Lassen Sie den Heimvertrag unbedingt vorab checken! Professionelle Hilfe bietet für einen Betrag von 60,- Euro zum Beispiel die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen.

Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn sich Berechnungsgrundlagen ändern und der Betreiber schriftlich die Notwendigkeit begründet. Außerdem muss er eine Anpassung des Vertrages anbieten, falls der Bewohner später mehr oder andere Betreuung braucht, außer, der Bewohner ist schriftlich damit einverstanden, dass bestimmte Leistungen nicht erbracht werden. Verzichten Sie auf erweiterte Leistungen, obwohl die Einrichtung einen Bedarf sieht, kann dies zu einer Kündigung seitens der Pflegeeinrichtung führen.

Sie schließen einen Heimvertrag auf unbestimmte Zeit ab. Eine Befristung ist nur möglich, wenn sie den Interessen des Bewohners nicht widerspricht, zum Beispiel bei einer vorübergehenden
Unterbringung. Sie können bis zum dritten Werktag des laufenden Monats kündigen, der Vertrag endet dann zum Monatsende. In den ersten zwei Wochen können Sie jederzeit fristlos kündigen sowie bei wichtigen Gründen, wie zum Beispiel mangelhafter Pflege oder Preiserhöhungen. Stirbt derBewohner, endet sein Vertrag sofort. Der Betreiber selbst darf nur kündigen, wenn er etwa den Betrieb einstellt oder der Heimbewohner über zwei Monate hinweg da Entgelt nicht vollständig zahlt.

Tipp: Sind Sie Vorsorgebevollmächtigter für den zu pflegenden Angehörigen, sollten Sie das kenntlichmachen, zum Beispiel mit „in Vertretung“. Andernfalls gelten Sie als Vertragspartner und das Heim kann Geld-Forderungen an Sie stellen.

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unser Team

Wir beraten sie gerne!
Rainer Weihrauch
Geschäftsführer
Gesellschafter
06135 951820
Elke Weihrauch
Vertriebsleiterin
Gesellschafter
06135 951820
José Gómez
Immobilienexperte & DEKRA Sachverständiger
Gesellschafter
06135 951821 0171 2728330
Christian Weihrauch
Immobilienexperte & DEKRA Sachverständiger
Gesellschafter
06135 951822 0179 2490386
Stefan Petry
Immobilienexperte & DEKRA Sachverständiger
Gesellschafter
06135 9108907 0179 5275489
Dominic Weihrauch
Diplom Immobilienberater & -bewerter (EIA)
06135 951820 0176 63453249
Max Wolf
Leiter Marketing & Kommunikation
06135 951824 0151 19453625
Elena Schlotgauer
Immobilienexpertin
06135 951823 0176 27719540
M´hamed Moussaoui
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 951821 0176 22598580
Gian Carlo Calabrese
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 951823 0176 27749291
Anatol Kraus
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 9324335 0179 100 21 65
Valeria Velluso
Immobilienkauffrau
06135 951823 0151 40360131
Timm Beny
Geprüfter Immobilienmakler (EIA & IHK)
06135 9324334 0176 2022 80 13
Patrizia Principato
Geprüfte Immobilienmaklerin (EIA & IHK)
06135 9324336 0157 763 814 92
Robin Rüger
Immobilienkaufmann
06135 951825 0152 55619755
Timo Berkes
Geprüfter Immobilienmakler (IHK)
06135 9108908 0162 1690046
Salim Alhrera
Finanzexperte - Consultant für Immobilien und Geldanlagen
06135 9329444 0173 8930955
Marc Höbel | Finanzierungsexperte von der Wohnfinanz GmbH
Marc Höbel
Finanzierungsexperte
06135 7052594 0175 4536263
Mia Scholz
Duale Studentin Immobilienwirtschaft
06135 951824 0155 60385988