Großzügig geschnittenes Appartement

Ort: Mainz

Kaufpreis: 139.000 €
Wohnfläche: 35 m²
Zimmer: 1,5

 

Diese Prestige-Etagenwohnung in einer Top-Lage direkt am Brand in der Mainzer Innenstadt bietet ein einzigartiges Wohngefühl inmitten historischer Architektur und urbanem Flair. Die exklusive und 35 qm große 1,5-Zimmer-Wohnung bietet ein helles und einladendes Zuhause.

Sie verfügen über einen abgetrennten Schlafbereich, einen großzügigen Wohnbereich, eine praktische Küchenzeile und ein innenliegendes Badezimmer mit Wanne.

Besonders hervorzuheben ist die parkähnliche Terrasse, die exklusiv den Bewohnern zur Verfügung steht und ideale Möglichkeiten zum Entspannen im Freien bietet.

Die zentrale Lage dieser Etagenwohnung, die gute Infrastruktur und die vielfältigen Freizeitmöglichkeiten machen diese Adresse zu einem idealen Wohnort für Menschen, die das städtische Leben schätzen und dennoch die Ruhe eines Wohnviertels genießen möchten.

Ein Hausmeisterservice kümmert sich um die komplette Anlage und sorgt für die Pflege der Gemeinschaftsflächen, den Winterdienst sowie kleinere Reparaturen, was den Bewohnern ein komfortables Wohnen ermöglicht.

Im Hausgeld von 179,00 € sind 154,00 € umlegbare Kosten und 25,00 € nicht umlegbare Kosten enthalten.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, Sie mehr über das Objekt erfahren möchten oder einen Besichtigungstermin wünschen, dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

 

+ Laminat/Fliesen
+ Küchenzeile
+ innenliegendes Badezimmer mit Wanne
+ große Fensterfront
+ Aufzug
+ Terrasse für die Allgemeinheit
+ Wasch-Trockenraum
+ Hausmeisterservice
+ Fernwärme

Die Quintinsstraße liegt zentral in Mainz und bietet eine ausgezeichnete Anbindung an das Stadtzentrum sowie an umliegende Viertel. Mainz ist bekannt für seine historische Altstadt, seine kulturellen Sehenswürdigkeiten und seine lebendige Atmosphäre. Die Straße selbst befindet sich in einer ruhigen und dennoch zentralen Gegend, in der Sie sowohl die Vorzüge der Innenstadt als auch die Ruhe eines Wohnviertels genießen können.
In der Nähe der Quintinsstraße finden Sie eine Vielzahl von Geschäften, Supermärkten, Restaurants, Cafés, Bars und anderen Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Schulen, Kindergärten, Ärzte und Apotheken sind ebenfalls gut erreichbar. Die exzellente Infrastruktur macht die Quintinsstraße zu einem begehrten Wohnort für Familien, Singles und Paare.

Die Straße ist gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Bushaltestellen und Straßenbahnstationen sind in der Nähe und bieten eine bequeme Möglichkeit, sich in Mainz und Umgebung fortzubewegen. Auch der Hauptbahnhof ist leicht zu erreichen, was die Anbindung an andere Städte in Deutschland und Europa erleichtert.
Mainz bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten für alle Interessen und Altersgruppen. Von kulturellen Veranstaltungen und Museen über Theater und Konzerte bis hin zu Parks und Naherholungsgebieten. Die Quintinsstraße liegt in der Nähe des Rheinufers, wo Sie gemütliche Spaziergänge entlang des Flusses genießen können.

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PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.

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GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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