Großes Baugrundstück mit Potential

Ort: Lonsheim

Kaufpreis: 569.000 €
Grundstücksfläche: 1.661 m²
Baugenehmigung: 6 EFH

 

Inmitten des etablierten Wohngebiets von Lonsheim liegt dieses attraktive Baugrundstück mit einer Gesamtfläche von 1.661 qm. Es bietet nicht nur eine idyllische Umgebung und Ruhe, sondern auch eine optimale Anbindung an die städtische Infrastruktur.

Das Grundstück ist ideal für ein Neubauprojekt geeignet und wurde bereits für die Errichtung von 6 modernen Einfamilienhäusern mit Wohnflächen zwischen 119 und 129 qm mit 4 Zimmern und jeweils 2 Stellplätzen projektiert. Es verspricht nicht nur ein angenehmes Wohnen im Grünen, sondern bietet auch ein vielversprechendes Investitionspotenzial. Die architektonische Gestaltung dieser Häuser zeichnet sich durch zeitgemäßes Design und eine gelungene Kombination aus Ästhetik und Funktionalität aus.

Der ursprüngliche Altbestand des Grundstückes ist schon abgerissen, sodass für Sie keine Kosten für den Abbruch mehr anfallen und sofort mit dem Bau begonnen werden kann.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne geben wir Ihnen mehr Informationen und freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

Lonsheim ist eine kleine ländliche Ortgemeinde nordwestlich von Alzey in Rheinland-Pfalz und gehört zum Landkreis Alzey-Worms.
Es liegt nur wenige Autominuten von der Anschlussstelle A61 und A63 und ist damit ideal an das Bundesstraßenverkehrsnetz Richtung Mainz und Worms angebunden. Für den ÖPNV steht die Buslinie 446 und 448 zur Verfügung.

Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs befinden sich vor Ort. Kindergärten und Schulen befinden sich in den Nachbargemeinden Heimersheim, Bornheim und Flonheim, welche in nur wenigen Minuten mit dem Auto sowie dem Fahrrad erreichbar sind.

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PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.

HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

 

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